Voll ausgestattetes Restaurant mit 56 genehmigten Sitzplätzen, 32 m² Schanigarten und unbefristetem Mietvertrag in 1210 Wien
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SOFORT
Beschreibung
🍕 VOLL AUSGESTATTETES RESTAURANT MIT 56 GENEHMIGTEN PLÄTZEN, SCHANIGARTEN UND UNBEFRISTETEM MIETVERTRAG IN 1210 WIEN
🏢 BESCHREIBUNG
Zur Übernahme steht das vollständig eingerichtete und laufend betriebene Gastronomielokal „Master Pizza & Burger“ in gut sichtbarer Ecklage in der Hermann-Bahr-Straße 2, ident Gerichtsstraße 2, 1210 Wien.
Das Lokal wird seit vielen Jahren als Restaurant und Pizzeria genutzt. Für den Standort liegt eine behördliche Betriebsanlagengenehmigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants vor.
Genehmigt sind unter anderem:
✅ Restaurantbetrieb ✅ Warme und kalte Küche ✅ Pizzaerzeugung ✅ Ausschank alkoholfreier und alkoholischer Getränke ✅ Hintergrundmusik ✅ Zustellbetrieb ✅ Professionelle Lüftungs- und Abluftanlage ✅...
🍕 VOLL AUSGESTATTETES RESTAURANT MIT 56 GENEHMIGTEN PLÄTZEN, SCHANIGARTEN UND UNBEFRISTETEM MIETVERTRAG IN 1210 WIEN
🏢 BESCHREIBUNG
Zur Übernahme steht das vollständig eingerichtete und laufend betriebene Gastronomielokal „Master Pizza & Burger“ in gut sichtbarer Ecklage in der Hermann-Bahr-Straße 2, ident Gerichtsstraße 2, 1210 Wien.
Das Lokal wird seit vielen Jahren als Restaurant und Pizzeria genutzt. Für den Standort liegt eine behördliche Betriebsanlagengenehmigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants vor.
Genehmigt sind unter anderem:
✅ Restaurantbetrieb
✅ Warme und kalte Küche
✅ Pizzaerzeugung
✅ Ausschank alkoholfreier und alkoholischer Getränke
✅ Hintergrundmusik
✅ Zustellbetrieb
✅ Professionelle Lüftungs- und Abluftanlage
✅ 56 Verabreichungsplätze
✅ Schanigarten mit 32 m²
Das Gastronomielokal eignet sich ideal für erfahrene Gastronomen, Familienbetriebe, Investoren oder Unternehmer, die einen bereits eingerichteten und genehmigten Restaurantstandort übernehmen und ohne umfangreiche Umbau- oder Einrichtungsarbeiten weiterführen möchten.
👉 Übernehmen, einrichten entfällt und nach erfolgter Übergabe unmittelbar mit dem eigenen Gastronomiekonzept starten.
📍 LAGE UND STANDORT
Adresse:
Hermann-Bahr-Straße 2
ident Gerichtsstraße 2
1210 Wien – Floridsdorf
Das Geschäftslokal befindet sich im Erdgeschoß eines Eckgebäudes und verfügt über mehrere große, straßenseitige Fensterflächen.
Durch die Ecklage ist das Lokal von beiden Straßenseiten gut sichtbar. Das dicht besiedelte Wohngebiet bietet ein großes Einzugsgebiet für Restaurantgäste, Laufkundschaft, Abholkunden und Zustellungen.
Standortvorteile
✅ Gut sichtbare Ecklage
✅ Erdgeschoßlokal
✅ Große straßenseitige Fensterflächen
✅ Dicht besiedeltes Wohngebiet
✅ Bestehender Gastronomiestandort
✅ Geeignet für Restaurant, Abholung und Zustellung
✅ Genehmigter Schanigarten
✅ Gute Voraussetzungen für Liefer- und Onlinegeschäft
✅ Anlieferungsmöglichkeit über die Hauseingangstüre
✅ Langfristige Planung durch unbefristeten Mietvertrag
🏢 OBJEKTDETAILS UND FLÄCHEN
📐 Nutzfläche laut Mietvertrag
ca. 154,27 m²
Der Mietgegenstand umfasst das Geschäftslokal Top 3 samt Lager.
📐 Genehmigte Betriebsanlagenfläche
ca. 151,57 m²
Die geringfügige Abweichung zwischen der Fläche im Mietvertrag und der Fläche in der Betriebsanlagengenehmigung ergibt sich aus den unterschiedlichen mietrechtlichen und behördlichen Berechnungsgrundlagen.
📊 RAUMAUFTEILUNG
Der genehmigte Grundriss umfasst insbesondere:
großen Gastraum
zweiten Gastraumbereich
Küche und Produktionsbereich
Pizza- und Ausgabebereich
Schank- und Barbereich
Kühl- und Tiefkühlbereiche
Vorbereitungsflächen
Spülbereich
Lagerflächen
Mitarbeiterbereich
Sanitäranlagen
Verkehrs- und Fluchtwege
Innenhofzugang
straßenseitigen Haupteingang
Küche, Pizzaofen, Schankbereich und Gasträume sind funktionell miteinander verbunden. Die vorhandene Aufteilung ermöglicht effiziente Arbeitsabläufe zwischen Produktion, Ausgabe, Service, Abholung und Zustellung.
👉 Bewährte und behördlich dokumentierte Gastro-Aufteilung mit kurzen Arbeitswegen.
🍽️ GENEHMIGTE GÄSTEKAPAZITÄT
Die Betriebsanlagengenehmigung umfasst insgesamt:
✅ 56 genehmigte Verabreichungsplätze
Die Sitzplätze verteilen sich auf zwei Gasträume.
Zusätzlich ist ein Schanigarten vor dem Lokal genehmigt.
👉 Geeignet für klassischen Restaurantbetrieb, Familien, Gruppen, Mittagsgeschäft und Abendbetrieb.
🌳 GROSSER GENEHMIGTER SCHANIGARTEN
Ein besonderer Vorteil des Lokals ist der unmittelbar vor dem Geschäft befindliche Schanigarten.
Genehmigte Schanigartenfläche
32 m²
Abmessungen
ca. 8 Meter Länge
ca. 4 Meter Breite
Der Schanigarten befindet sich auf dem Gehsteig vor dem Haus Hermann-Bahr-Straße 2 beziehungsweise Gerichtsstraße 2 und ist der behördlichen Zone 3 zugeordnet.
Die derzeitige Schanigartengenehmigung gilt laut Bescheid bis:
📅 31. Oktober 2026
Die weitere beziehungsweise neuerliche Genehmigung ist vom jeweiligen Betreiber rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
👉 Zusätzliche Gästekapazität und erhebliches Umsatzpotenzial während der Gastgartensaison.
⏰ GENEHMIGTE BETRIEBSZEITEN
Laut Betriebsanlagengenehmigung sind für den Standort folgende Zeiten vorgesehen:
Betriebszeiten des Restaurants
Montag bis Sonntag:
von 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Öffnungszeiten laut Genehmigung
Montag bis Sonntag:
von 10:30 Uhr bis 23:30 Uhr
Pizza-Zustellservice
Montag bis Sonntag:
von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Anlieferungszeiten
Montag bis Freitag:
von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Anlieferung erfolgt laut Bescheid mit betriebseigenen Fahrzeugen über die Hauseingangstüre.
Die tatsächlich ausgeübten Öffnungs- und Betriebszeiten sind vom neuen Betreiber entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen, gewerberechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen festzulegen.
🍕 GASTRONOMIEKONZEPT
Das bestehende Lokal wird als Restaurant sowie als Pizza- und Burgerbetrieb geführt.
Der Standort eignet sich unter anderem für folgende Gastronomiekonzepte:
Pizzeria
Burgerrestaurant
italienisches Restaurant
Grillrestaurant
internationale Küche
Pasta- und Bowl-Konzept
Familienrestaurant
Take-away
Zustellrestaurant
Online-Gastronomie
Catering
Ghost-Kitchen- beziehungsweise Multi-Brand-Konzept
Das bestehende Konzept kann weitergeführt oder – soweit von der bestehenden Betriebsanlagengenehmigung umfasst – an ein neues Gastronomiekonzept angepasst werden.
🚀 MEHRERE UMSATZKANÄLE
Das Lokal bietet die Möglichkeit, mehrere Geschäftsbereiche parallel zu betreiben:
✅ Restaurantbetrieb
✅ Schanigarten
✅ Selbstabholung
✅ Telefonische Bestellungen
✅ Onlinebestellungen
✅ Zustellservice
✅ Mittagsgeschäft
✅ Abendgeschäft
✅ Familien- und Gruppenbestellungen
✅ Firmen- und Bürobestellungen
✅ Catering
✅ Sommergeschäft
✅ Zusatzmarken und virtuelle Lieferkonzepte
👉 Die Kombination aus Restaurantbetrieb, Abholung, Zustellung und Außenbereich reduziert die Abhängigkeit von einem einzelnen Umsatzkanal.
🌬️ PROFESSIONELLE LÜFTUNGSANLAGE
Die Betriebsanlage verfügt über eine mechanische Zu- und Abluftanlage mit getrennten Lüftungsbereichen für Küche und Gasträume.
Laut Betriebsanlagengenehmigung:
wird die Frischluft von der Fassade angesaugt,
bei Bedarf erwärmt,
über Lüftungsleitungen in Küche und Gasträume eingebracht,
die Abluft des Gastraumes mechanisch abgesaugt,
die Küchenabluft über eine Dunstabzugshaube mit Prallblechfiltern geführt und
die Abluft über Dach beziehungsweise einen Kaminkopf ins Freie ausgeblasen.
Der Pizzaofen ist technisch mit der Lüftungsanlage gekoppelt und kann entsprechend der Genehmigungsauflage nur gemeinsam mit der Lüftungsanlage betrieben werden.
Aktueller Lüftungsbefund
Die Lüftungsanlage wurde am 27. Januar 2026 fachgerecht überprüft und gewartet.
Dabei wurde bestätigt:
✅ Alle Lüftungsbestandteile wurden kontrolliert
✅ Die Anlage befindet sich in funktionsfähigem Zustand
✅ Eine Sicht- und Funktionsprüfung wurde durchgeführt
✅ Die jährliche Wartung wurde vorgenommen
✅ Sämtliche Filter und Vorfilter wurden ausgetauscht
👉 Eine funktionsfähige und aktuell gewartete Lüftungsanlage stellt bei einem Gastronomielokal einen besonders wichtigen wirtschaftlichen und technischen Vorteil dar.
🔥 GAS, HEIZUNG UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR
Die Beheizung der Betriebsräume erfolgt laut Betriebsanlagengenehmigung über eine gasbefeuerte Therme.
Technische Daten
Umlaufwasserheizung
raumluftunabhängige Ausführung
Nennwärmeleistung von 40 kW
Versorgung über vorgewärmte Zuluft
Für die Küche besteht eine Niederdruck-Gasanlage.
Die Betriebsanlagengenehmigung enthält detaillierte Vorgaben zu:
Gasleitungen
Gaszähler
Absperreinrichtungen
Gasgeräten
Verriegelung mit der Küchenabluft
wiederkehrenden Prüfungen
Dichtheitsprüfungen
Abgasführung
Wartung und Dokumentation
⚡ SICHERHEIT UND TECHNISCHE AUFLAGEN
Die genehmigte Betriebsanlage umfasst beziehungsweise verlangt unter anderem:
Sicherheitsbeleuchtung
gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege
Notausgangskennzeichnungen
Feuerlöscher für Küche und Gastraum
brandschutzkonforme Wand- und Deckendurchführungen
freie und unversperrte Fluchtwege
wiederkehrende Überprüfung der elektrischen Anlage
wiederkehrende Überprüfung der Gasgeräte
regelmäßige Wartung der Lüftungsanlage
rutschhemmende Bodenflächen im Küchen- und Produktionsbereich
Die Einhaltung der laufenden Prüf-, Wartungs- und Dokumentationspflichten obliegt dem jeweiligen Betreiber.
🔧 GENEHMIGTE KÜCHEN- UND GASTRONOMIEAUSSTATTUNG
Die behördliche Maschinen- und Geräteliste des Einreichprojekts umfasst insbesondere:
🍕 Küche und Produktion
Pizzaofen
Gasherd
Gasgrill
Gasfritteusen
Mikrowelle
Teigknetmaschine
Aufschnittmaschine
Kühlzelle
Tiefkühlzelle
Kühlschränke
Tiefkühlgeräte
Kühlpulte
Saladetten
Edelstahl-Arbeitstische
Wandkästen
Regale
Doppelspülen
Handwaschbecken
Spülmaschine
Dunstabzugshaube
🍽️ Schank und Service
Schank- und Barbereich
Kühlpulte
Kaffeemaschine
Geschirrspüler
Eiswürfelbereiter
Getränkekühlung
Schankanlage
Thekeneinrichtung
📺 Weitere Ausstattung
Stereoanlage
Fernsehgerät
Lüftungsanlage
Heizungsanlage
Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung
Das Lokal wird grundsätzlich samt der vorhandenen Geschäftsausstattung übergeben.
Die genaue zivilrechtlich mitverkaufte Ausstattung wird in einer gesonderten Inventarliste dokumentiert und zum Bestandteil der endgültigen Übernahmevereinbarung gemacht.
✅ BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNG
Für den Standort liegt ein rechtskräftiger Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 21. Bezirk vom 27. Juli 2015 vor.
Genehmigt ist:
„Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants“
Der Bescheid umfasst unter anderem:
ca. 151,57 m² Betriebsanlagenfläche
56 Verabreichungsplätze
zwei Gasträume
Küchenbetrieb
Pizzaofen
warme und kalte Speisen
Ausschank alkoholischer und alkoholfreier Getränke
Hintergrundmusik
mechanische Zu- und Abluftanlage
Gastherme
Gasanlage
Zustellbetrieb
bis zu vier beschäftigte Arbeitnehmer
technische, brandschutzrechtliche und sicherheitsrechtliche Auflagen
👉 Es handelt sich nicht lediglich um ein leeres Geschäftslokal, sondern um einen ausdrücklich als Restaurant genehmigten Gastronomiestandort.
🏠 UNBEFRISTETER MIETVERTRAG
Für das Geschäftslokal besteht ein:
✅ Unbefristeter Mietvertrag
Der ursprüngliche Mietvertrag begann am:
📅 13. Mai 2015
Als zulässiger Geschäftszweck ist im Mietvertrag ausdrücklich angeführt:
„Gastronomie“
Der Mietvertrag betrifft das Geschäftslokal Top 3 samt Lager in der Hermann-Bahr-Straße 2 beziehungsweise Gerichtsstraße 2 in 1210 Wien.
💶 Aktueller Gesamtmietzins
€ 3.154,39 pro Monat inklusive Umsatzsteuer
Der Gesamtmietzins beinhaltet die derzeitige monatliche Vorschreibung einschließlich Umsatzsteuer.
Die Mietvorschreibung kann entsprechend dem Mietvertrag und der vereinbarten Wertsicherung künftig angepasst werden.
👉 Der unbefristete Mietvertrag bietet eine langfristige Grundlage für die Weiterführung und Entwicklung des Gastronomiebetriebes.
📑 DOKUMENTIERTE MIETVERTRAGSÜBERNAHME
Mit schriftlicher Vertragsübernahmevereinbarung vom 26. Februar 2026 wurde der Eintritt des aktuellen Mieters in den bestehenden Mietvertrag mit Wirkung zum:
📅 1. März 2026
dokumentiert.
Die Vereinbarung betrifft ausdrücklich das Geschäftslokal Top 3 samt Lager. Der eintretende Mieter übernimmt die persönliche Haftung für sämtliche aus dem Mietverhältnis resultierenden Entgelte. Der bisherige Mieter hat den Eintritt des neuen Mieters schriftlich bestätigt.
Die Übertragung des Mietverhältnisses auf einen künftigen Erwerber ist im Zuge der Transaktion rechtlich und vertraglich mit dem Vermieter abzustimmen.
🏢 GEGENSTAND DER ÜBERNAHME
Gegenstand der Übernahme können – abhängig von der endgültigen Vereinbarung – insbesondere sein:
bestehender Gastronomiestandort
vorhandene Geschäftsausstattung
Küchen- und Schanktechnik
Mobiliar
Betriebsorganisation
bestehendes Gastronomiekonzept
Markenname und Außenauftritt
Website und digitale Auftritte
Telefonnummern
Onlinebestellsysteme
Lieferplattform-Anbindungen, soweit übertragbar
Lieferantenkontakte
betriebliche Unterlagen
Einschulung und geordnete Übergabe
Eintritt in den bestehenden Mietvertrag nach entsprechender rechtlicher Abwicklung
Die endgültige Transaktion kann je nach Vereinbarung als Unternehmens-, Inventar-, Standort- oder Mietvertragsübernahme gestaltet werden.
💰 KONDITIONEN
Ablöse
€ 100.000
Die Ablöse umfasst die Übernahme des Gastronomiestandortes sowie der im endgültigen Kauf- beziehungsweise Übernahmevertrag ausdrücklich angeführten Vermögenswerte und Inventargegenstände.
Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer auf die Ablöse anfällt, richtet sich nach der konkreten steuerlichen und rechtlichen Gestaltung der Transaktion und wird im endgültigen Vertrag festgelegt.
Monatlicher Gesamtmietzins
€ 3.154,39 inklusive Umsatzsteuer
Mietvertragsdauer
Unbefristet
Provision
Im Falle eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von:
3 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
an den Makler verrechnet.
📊 UNTERLAGEN FÜR QUALIFIZIERTE INTERESSENTEN
Bei ernsthaftem und nachgewiesenem Kaufinteresse können insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
Mietvertrag
aktuelle Mietvorschreibung
Vertragsübernahmevereinbarung
Betriebsanlagengenehmigung
genehmigte Einreichpläne
Maschinen- und Geräteliste
aktueller Lüftungsbefund
Schanigartenbescheid
Inventarliste
betriebswirtschaftliche Unterlagen
Umsatzunterlagen
Lieferplattformabrechnungen
weitere technische Prüfberichte, soweit vorhanden
Vertrauliche betriebswirtschaftliche Unterlagen werden ausschließlich nach Identitätsprüfung, Nachweis ernsthaften Kaufinteresses und Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung übermittelt.
⭐ DIE WICHTIGSTEN VORTEILE AUF EINEN BLICK
✅ Ablöse nur € 115.000
✅ Gesamtmietzins € 3.154,39 inklusive Umsatzsteuer
✅ Unbefristeter Mietvertrag
✅ Ca. 154,27 m² Nutzfläche
✅ Ca. 151,57 m² genehmigte Betriebsanlagenfläche
✅ 56 genehmigte Verabreichungsplätze
✅ Zwei Gasträume
✅ 32 m² genehmigter Schanigarten
✅ Schanigartengenehmigung
✅ Genehmigte Restaurantbetriebsanlage
✅ Warme und kalte Küche genehmigt
✅ Pizzaofen und Pizzaerzeugung genehmigt
✅ Ausschank alkoholischer und alkoholfreier Getränke genehmigt
✅ Zustellbetrieb genehmigt
✅ Professionelle Zu- und Abluftanlage
✅ Lüftungsanlage im Januar 2026 überprüft und gewartet
✅ Gastherme mit 40 kW
✅ Umfangreiche Küchen- und Schankinfrastruktur
✅ Sichtbare Ecklage
✅ Restaurant, Abholung, Zustellung und Sommergeschäft kombinierbar
✅ Umfangreiche behördliche und technische Unterlagen vorhanden
⚠️ WICHTIGER HINWEIS ZU GENEHMIGUNGEN
Die vorhandenen Bescheide, Pläne und technischen Unterlagen dokumentieren den jeweils behördlich genehmigten Bestand.
Ein neuer Betreiber hat eigenständig beziehungsweise unter Beiziehung geeigneter Fachleute zu prüfen, ob:
sein geplantes Gastronomiekonzept,
die konkret eingesetzten Geräte,
die tatsächliche Sitzplatzanordnung,
die gewünschten Öffnungszeiten,
der Personalstand,
die Außenwerbung,
der Schanigarten sowie
allfällige bauliche oder technische Änderungen
vollständig von den bestehenden Genehmigungen umfasst sind.
Erforderliche Änderungsanzeigen, Bewilligungen oder Neugenehmigungen sind vom neuen Betreiber auf eigene Kosten und Verantwortung zu veranlassen, sofern im endgültigen Vertrag nichts anderes vereinbart wird.
📞 KONTAKTAUFNAHME UND BESICHTIGUNG
Für weitere Informationen, Unterlagen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Nilay Bagchi, BSc (Hons), MSc
Immobilienberater
📱 +43 677 63 23 4602
📧 nilay.bagchi@rkm-immo.at
👉 Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
👉 Der laufende Betrieb darf nicht gestört werden.
👉 Bitte nehmen Sie ohne vorherige Abstimmung keinen Kontakt zu Mitarbeitern, Gästen oder dem Vermieter auf.
👉 Vertrauliche Unterlagen werden nur bei ernsthaftem Interesse und nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt.
💼 PROVISION UND RECHTLICHE HINWEISE
Im Falle eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von:
3 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % Umsatzsteuer
gemäß Immobilienmaklerverordnung und der jeweiligen Vermittlungsvereinbarung in Rechnung gestellt.
Sofern zusätzlich zum Mietrecht auch ein Unternehmen, Inventar, Gesellschaftsanteile oder andere Vermögenswerte vermittelt werden, gelten die Bestimmungen der abgeschlossenen Makler- und Provisionsvereinbarung.
⚖️ DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT
Der Makler ist als Doppelmakler tätig und kann sowohl mit dem Abgeber als auch mit dem Interessenten in einem Vertragsverhältnis stehen.
🤝 WIRTSCHAFTLICHES NAHEVERHÄLTNIS
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zwischen dem Makler und dem Abgeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
📑 ALLGEMEINE HINWEISE
Sämtliche Angaben wurden auf Grundlage der vom Abgeber übermittelten Informationen, Verträge, Bescheide, Pläne und technischen Unterlagen zusammengestellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr oder Haftung übernommen.
Änderungen, Irrtümer, Druckfehler, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und sonstige Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Alle Flächen-, Kapazitäts-, Ausstattungs-, Kosten- und Ertragsangaben sind als Richtwerte zu verstehen.
Maßgeblich sind ausschließlich:
der endgültige Kauf- beziehungsweise Übernahmevertrag,
der gültige Mietvertrag,
die aktuelle Mietvorschreibung,
die schriftlich vereinbarte Inventarliste,
die behördlichen Bescheide,
die genehmigten Einreichpläne und
die ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärten Unterlagen.
Historische Umsätze und Erträge stellen keine Garantie für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung dar.
Einige Objektfotos können hinsichtlich Helligkeit, Bildausschnitt oder Darstellung digital optimiert worden sein. Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zustand bei der Besichtigung.
📜 RÜCKTRITTSRECHT NACH DEM FAGG
Handelt es sich beim Interessenten um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und wird der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
Der Interessent kann ausdrücklich verlangen, dass der Makler bereits vor Ablauf dieser Rücktrittsfrist tätig wird.
Wurde die Maklerleistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vollständig erbracht und wurde der Verbraucher zuvor ordnungsgemäß über die Rechtsfolgen informiert, kann das Rücktrittsrecht erlöschen.
🔒 DATENSCHUTZ
Die im Rahmen einer Anfrage oder Geschäftsabwicklung übermittelten personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
Bearbeitung von Anfragen
Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungen
Prüfung des Kaufinteresses
Übermittlung von Objekt- und Geschäftsunterlagen
Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten
Abwicklung des Vermittlungs- und Vertragsverhältnisses
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Geschäftsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Objektdaten
Ausstattung
- Vollmöbliert
- Gastterrasse
- Einbauküche
Zustand
- Zustand
- GEPFLEGT
- Alter
- NEUBAU
- HWB
- 82.4 kWh/m² pro Jahr
- Klasse HWB
- A+
- fGEE
- 1.45
- Klasse fGEE
- A+
Flächen
- Nutzfläche
- 154m²
- Lagerfläche
- 76m²
- Gartenfläche
- 32m²
Kosten
- Miete
- € 3.154,39
Verwaltung
- Verfügbar ab
- SOFORT
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